Der Filehoster RapidShare bezog heute in einer Pressemitteilung Stellung zu den Vorwürfen der letzten Monate, dass das Unternehmen IP-Adressen von Nutzern des Hosters herausgegeben hätte. Das Unternehmen erklärte, der in Deutschland geltende zivilrechtliche Auskunftsanspruch stelle keine Gefahr dar.
Bobby Chang, COO von RapidShare, meinte, die Nutzung von RapidShare sei in Deutschland legal, so wie die Nutzung jedes anderen Filehosters auch.
Chang stellte jedoch auch klar, dass die Verbreitung urheberrechtlich geschützten Materials verboten sei. Dennoch sagte Chang: "Wer glaubt, wir würden einfach so IP-Adressen herausgeben, irrt sich."